Lehrgang: §27 SprengG

Lehrgang für Sportschützen – Jetzt Wissen rund ums Wiederladen sichern!

Du bist Sportschütze und möchtest deine Patronen selbst laden oder wiederladen? Dann führt kein Weg am Lehrgang nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) vorbei!

Was ist der § 27-Lehrgang?

Der Lehrgang vermittelt dir das notwendige Fachwissen, um rechtssicher mit Treibladungspulver umzugehen, insbesondere für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen sowie das Herstellen von Vorderladermunition.

Was wird im Lehrgang vermittelt?

Der Lehrgang bereitet dich optimal auf die Fachkundeprüfung vor und behandelt unter anderem:

• die rechtlichen Grundlagen des Sprengstoffgesetzes,

• Lagerung und Umgang mit Treibladungspulver,

• sicherheitstechnische Anforderungen beim Wiederladen,

• praktische Einblicke in Verfahren und Ausrüstung.

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmen dürfen volljährige Personen, die zuverlässig und persönlich geeignet im Sinne des SprengG sind – typischerweise Sportschützen, die ihr Wissen vertiefen und rechtlich korrekt Munition selbst herstellen möchten.

Anmeldung & Kosten

Die Anmeldung erfolgt über das entsprechende Formular.

Eine Übersicht zu den Lehrgangskosten und Terminen findest du in den verlinkten Unterlagen.

Wichtig: Mit erfolgreichem Abschluss erhältst du die Voraussetzung, bei deiner Behörde eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zu beantragen – die gesetzliche Grundlage für das private Wiederladen von Munition.

Jetzt anmelden – mach dich unabhängig, kompetent und gesetzlich abgesichert im Umgang mit Treibladungspulver!